Tierkranken-versicherungen
Als Tierbesitzer:in können im Notfall sehr hohe Behandlungs und/oder Behandlungskosten auf Sie zukommen. Eine Tierkrankenversicherung kann Sie vor hohen Kosten schützen. Dabei gibt es allerdings unterschiedliche Punkte zu beachten.
Versicherungsvergleich ist wichtig
Ab November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), die erstmalig seit 1999 umfassend geändert wurde um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden und ein wirtschaftlicher Betrieb einer Tierarztpraxis möglich ist. Daher kann eine gute Tierkrankenversicherung von enormer Relevanz sein. Die unterschiedlichen Versicherungen bieten unterschiedlichen guten Versicherungsschutz. Oftmals gibt es diverse Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen, die man genau überprüfen muss. Im Nachfolgenden möchten wir Sie gerne auf einige relevante Punkte hinweisen, damit Ihr Haustier einen für Sie optimalen Versicherungsschutz hat.
Auf folgende Punkte sollten Sie beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung achten:
1. OP-Versicherung vs. Krankenvollversicherung: Grundsätzlich wird meist zwischen zwei Versicherungsformen unterschieden. Während die OP-Versicherung ausschließlich Operationskosten deckt, beinhaltet eine Krankenvollversicherung sowohl Behandlungskosten als auch Operationskosten. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass gewisse Behandlungen/Leistungen allerdings ausgeschlossen werden können.
2. Beitragshöhe: Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. Rasse, Gewicht, Alter, Vorerkrankungen und weitere. Dabei gilt meist ein Mindest- als auch ein Höchstalter zum Abschluss einer Versicherung. Die Versicherungen fordern meist vorab die bisherige Krankenakte des Tieres an. Bitte beachten Sie, dass sie im Rahmen des Vertragsabschlusses bestätigen, dass Sie die/den behandelnden Tierärztin/Tierarzt ggü. der Versicherung von ihrer/seiner Schweigepflicht entbinden.
3. Wartezeit: Damit Versicherungen nicht erst im Krankheitsfall abgeschlossen werden, gilt meist eine Wartezeit von 3 – 6 Monaten. Der Versicherungsschutz gilt somit erst nach einer vorgegebenen Wartezeit.
4. Medizinische Notwendigkeit: Die Versicherungen decken ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen/Operationen ab. Beispiel: Die Kosten einer Kastration ohne medizinische Notwendigkeit werden von der Versicherung ggf. nicht übernommen.
5. Gebührensätze: Laut Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) bemisst sich die Gebührenhöhe „[…] nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung der 1. Schwierigkeit der Leistungen, 2. des Zeitaufwandes, 3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, 4. des Wertes des Tieres und 5. der örtlichen Verhältnisse“ (GOT 2022). Die Tierkrankenversicherungen decken Leistungen bis zu einem bestimmten Gebührensatz ab. Wenn die/der Tierärztin den dreifachen Satz abrechnet und Ihr Versicherungsschutz nur bis zum zweifachen Satz gilt, muss die Differenz selbst getragen werden.
6.Selbstbeteiligung: Es ist üblich eine gewisse Selbstbeteiligung zu haben. Dies kann entweder eine feste Summe oder ein prozentualer Anteil (z.B. 20%) sein.
7. Jährliche Maximalsumme: Viele Versicherungen definieren eine jährliche maximale Deckungssumme (z.B. 2500€). Sollte diese überschritten werden, werden die Leistungen nicht mehr gezahlt.
8. Ausschlussbehandlungen/-diagnosen: Bestimmte Erkrankungen und Diagnosen werden von einigen Versicherungen pauschal ausgeschlossen, z.B. rassetypische Erkrankungen.
Versicherungstabelle für Hunde – Neu nach GOT 2022
Ein Versicherungsvergleich ist wichtig. Die Eisbaumtabelle bietet eine Übersicht der gängigen Tierkrankenversicherungen für Hunde und einen Online-Vergleichsrechner.
Sie finden die Tabelle unter www.eisbaumtabelle.de